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Künstlersozialkasse (KSK)

Zuverlässige
soziale Absicherung.

KSK für Künstler

Durch die Künstlersozialversicherung (KSK) erhalten selbstständige MusikerInnen wie auch alle anderen freiberuflich tätigen KünstlerInnen einen ähnlichen Sozialversicherungsschutz wie Angestellte.

Allerdings werden auch Tausende der AntragstellerInnen pro Jahr abgewiesen, weil die KSK ihre Tätigkeit nicht als künstlerisch anerkennt oder das Einkommen als zu niedrig einstuft. Sehr oft sind diese Einschätzungen jedoch fehlerhaft, weil es zu Missverständnissen zwischen KünstlerInnen und VersicherungsvertreterInnen kommt. Dem kann man vorbeugen. Viel Schriftwechsel und Bürokratie können durch eine kurze einstündige Beratung vermieden werden und Sie haben den Kopf frei für die kreative Seite ihrer Musikkarriere. Beratungen sind auch immer dann sinnvoll, wenn eine Prüfung durch die KSK erfolgt. Darüber hinaus gibt es oft Probleme mit den Angaben und der Meldung des künstlerischen Einkommens und den Veränderungen im laufenden Jahr.

Als Spezialistin rund um Fragen zur KSK biete ich Ihnen folgende Unterstützung:

  • Grundlegende Beratung zur KSK für MusikerInnen sowie alle freischaffenden KünstlerInnen
  • Informationen und Hilfe zur Antragstellung sowie zur Prüfung der Versicherungspflicht
  • Beratende Unterstützung während der Mitgliedschaft – z. B. Widerspruchsverfahren, Berufseinstieg, Berufsänderung
  • Unterstützung im Prüfungsverfahren durch die KSK
  • Hilfe bei der schnellen Überwindung bürokratischer Hürden

KSK für Unternehmen

Unternehmen, Vereine und Institutionen, die nicht nur gelegentlich Leistungen von KünstlerInnen in Anspruch nehmen, müssen eine Künstlersozialabgabe (KSA) zahlen.

Der Leistungsempfänger muss dabei nicht zwingend ein gewerbliches Unternehmen sein – auch auf Studierende, GründerInnen und Non-Profit-Organisationen trifft diese Abgabepflicht zu. Damit Sie die Anforderungen der Künstlersozialkasse in Ihrem Geschäftsablauf korrekt erfüllen können, und somit überraschende Nachforderungen vermeiden, biete Ich Ihnen aufgrund langjähriger Erfahrung eine kompetente Beratung zu folgenden Fragen:

  • Grundlegende Beratung zur Künstlersozialabgabe
  • Aufklärung über die gesetzlichen Grundlagen
  • Informationen zur Abgabenhöhe und Hilfe bei der Berechnung
  • Beratung in Fragen zum Geschäftsablauf und der Buchhaltung
  • Hilfe bei der Durchführung und Erfüllung der Formalia

Ausführliche Informationen finden Sie selbstverständlich auch auf der Homepage der Künstlersozialkasse.